Berechnung des Budgets 2017
24.07.2017Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,08 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,54 € pro… Mehr lesen
Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,08 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,54 € pro… Mehr lesen
Über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbsthilfekontaktstellen und Kontaktbüros in NRW trafen sich am 30.11./ 1.12.16 zur ersten GKV-Fachtagung in Herdecke. In Workshops gaben Referentinnen… Mehr lesen
Seit 2008 schreibt die gesetzliche Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im § 20h SGB V, eine parallele Förderstruktur vor (kassenartenübergreifend und krankenkassenindividuell) Den jährlichen Info-Brief… Mehr lesen
Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,05 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,525 € pro… Mehr lesen
In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 82 Selbsthilfeorganisationen 1.243.454,67 € Pauschalförderung. Über die… Mehr lesen