FAQs

Was versteht man unter Selbsthilfegruppen?

Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Mitarbeitern (z. B. Ärzten, anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.

Was versteht man unter Selbsthilfeorganisationen ?

Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.

Was versteht man unter Selbsthilfekontaktstellen?

Unter Selbsthilfekontaktstellen werden überwiegend örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen verstanden

Was wird mit der Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen gefördert?
Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung der regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen gewährt. Dies sind u.a. Raumkosten oder Miete, Kosten für Porto, Telefon und Internet, Ausgaben für die Durchführung von Gremiensitzungen, Tagungen, Veranstaltungen und Seminare. Ob Ausgaben anerkannt und gefördert werden, entscheiden die Krankenkassen. Eine „Förderpflicht“ gibt es nicht.

Was wird durch die Projektförderung der gesetzlichen Krankenkassen gefördert?
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Die Krankenkassen entscheiden, welche Maßnahmen oder Projekt sie fördern möchten. Es besteht keine „Förderpflicht“.

Welche Ausgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind z.B. Ausgaben von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen

– die sich nicht auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und Aktivitäten ausrichten. (z.B. eher freizeitbetonte Angebote wie Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Ausflüge oder touristische Reisen)

– für Studien, die der Erforschung von Krankheiten und ihrer Ursachen dienen

– pauschale Aufwandsentschädigungen von Beiräten und Vorständen

– Therapien, die zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören (z.B. Reha-Sport, Soziotherapie, Präventionskurse usw.)

Wo erhalte ich Antragsformulare und wohin muss ein Antrag geschickt werden?
Die Antragsformulare sind auf der gemeinsamen Homepage der Krankenkassen/-verbände in NRW zu finden. www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

In den 53 Städten und Kreisen des Landes NRW gibt es jeweils ein regionales Fördergremium. Mitgliedes des Fördergremiums sind Vertreter/-innen der gesetzlichen Krankenkasse, Sprecher/-innen der örtlichen Selbsthilfegruppen und die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Selbsthilfekontaktstellen. Auf der Homepage www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de finden sich die Kontaktdaten der Vertreter/-innen der Krankenkassen aller Fördergremien.

Was ist eine Fehlbedarfsfinanzierung?
Die Förderung schließt die Lücke zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen der Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation andererseits.

Was ist eine Festbetragsfinanzierung
Die Förderung erfolgt in Form eines festen Betrags.