Förderverfahren

Selbsthilfekontaktstellen sind regional arbeitende, professionelle Beratungseinrichtungen, die eine Wegweiserfunktion im System der gesundheitsbezogenen und sozialen Dienstleistungsangebote wahrnehmen. Sie tragen dazu bei, den Selbsthilfegedanken in der Bevölkerung fortlaufend zu etablieren.
Die Kontaktstellen helfen mit themen- und indikationsübergreifenden Angeboten unter anderem bei der Gründung von Selbsthilfegruppen, unterstützen bereits aktive Gruppen in ihrem Engagement und informieren über Anlaufstellen vor Ort.

In NRW werden Selbsthilfekontaktstellen bereits seit 2001 von den Krankenkassen/-verbänden gemeinsam gefördert. Seit 2005 werden in Gebieten ohne Selbsthilfekontaktstelle sogenannte Selbsthilfebüros gefördert. Diese nehmen insbesondere Informations- und Beratungsaufgaben in einer bestimmten Region, in denen es (noch) keine Selbsthilfekontaktstellen gibt, wahr und sind eng mit den benachbarten Selbsthilfekontaktstellen vernetzt.

Die Koordination der Förderung von Selbsthilfekontaktstellen übernimmt jeweils ein Vertreter/ eine Vertreterin einer Krankenkasse – diese Federführung wechselt regelmäßig.

Aktuell ist die AOK Rheinland/ Hamburg zuständig.

Die Kontaktdaten lauten:

AOK Rheinland/ Hamburg
Angelika Greiner
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
E-Mail: angelika.greiner@rh.aok.de

Antragsfrist für 2024 ist der 31.01.2024.