Verteilung des Budgets in NRW 2016

  • In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 82 Selbsthilfeorganisationen 1.243.454,67 € Pauschalförderung. Über die Verwendung der Restmittel wurde mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe wurden bereits Gespräche geführt. Die Liste der geförderten Organisationen finden Sie hier. 
  • Auch das Budget für die Förderung der Kontaktstellen wurde in diesem Jahr deutlich erhöht. Diese Steigerung in Höhe von rund 1,5 Mio. € sollte aber nur dann zum Tragen kommen, wenn u.a. die Kontaktstellen ihr Beratungsangebot erweitern indem sie zusätzliches Personal einstellen.
    Erfreulicherweise haben – bis auf eine Ausnahme – alle Kontaktstellen von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die Stellenbesetzungen erfolgten allerdings erst im Laufe des Jahres und wurden damit nicht für alle 12 Monate kostenwirksam. Insgesamt wurden 2.846.908,- € an die Träger der Kontaktstellen überwiesen. Das Restbudget wird nach Absprache mit den Kontaktstellen für eine zweitägige Fachtagung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbsthilfe-Kontaktstellen Ende 2016 sowie für ein Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot im Jahr 2017 verwendet.
  • Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um 95.000,- € aus den Restmitteln 2015 erhöht. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr kassenindividuelles Budget (s.o.) für die Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich das Budget auf insgesamt 2.325.308,37 €. Dieser Betrag wurde den regionalen Fördergremien der 54 Städten und Kreisen in NRW im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt. Eine Liste der regionalen Förderbeträge finden Sie hier.

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