Selbsthilfegruppen Pauschalförderung

Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden.
Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:

  • Raumkosten, Miete
  • Porto, Telefon und Internet
  • Büromaterialien
  • Erstellung und Pflege des Internetauftritts/Homepage
  • Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften) einschließlich deren Verteilung
  • Schulungen, Seminare und Fortbildungen
  • Tagungs-, Kongressbesuche von Gruppen- oder Organisationsmitgliedern
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/Jahresversammlungen, Delegiertenversammmlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen), einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten.

Hinweis: Anträge bis 600,00 € Antragssumme müssen nicht weiter begründet und nachgewiesen werden. Ist die Antragssumme höher als 600,00 € sind weitere Informationen mit der Anlage 1 notwendig. Kosten für Tagungen, Seminare, Vorträge sind mit der Anlage 2 zu beantragen.

Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem regionalen Fördergremium der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen an sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen. Die Koordinierung übernimmt jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter einer Krankenkasse – diese Federführung wechselt regelmäßig.

Senden Sie ihren Antrag bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die jeweils federführende Krankenkasse bzw. an die beauftragte Selbsthilfekontaktstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier.