§ 20h SGB V

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen.

Seit 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.

Auch die Art der Förderung wurde festgelegt. Seit.2020 mus 70% des Budgets kassenartenübergreifend, gemeinsam als Pauschalförderung vergeben werden. Über 30% des Budgets können die Krankenkassen individuell entscheiden. Sie können diese Beträge in den kassenartenübergreifenden Pauschaltopf einzahlen oder Projekte der Selbsthilfe fördern.