Berechnung des Budgets 2016
23.09.2016Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,05 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,525 € pro… Mehr lesen
Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,05 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,525 € pro… Mehr lesen
In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 82 Selbsthilfeorganisationen 1.243.454,67 € Pauschalförderung. Über die… Mehr lesen
In NRW hat sich eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Krankenkassen/-verbänden und Selbsthilfe entwickelt. Auf Landesebene treffen sich die Krankenkassen/-verbände regelmäßig mit den legitimierten Vertretern der… Mehr lesen
Das gemeinsame Förderverfahren – die Pauschalförderung – für Selbsthilfekontaktstellen, für Landesorganisationen und für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde fristgerecht bis zum 30.6. beendet. Während des Förderverfahrens… Mehr lesen
Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben in diesem Jahr allein für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) in NRW rund 6,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Davon erhalten… Mehr lesen