Mit der Pauschalförderung leisten die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Darunter fallen insbesondere:
- Regelmäßige Gruppentreffen (z. B. Raummiete)
- Sachkosten ( Porto, Telefon und Internet)
- Fortbildungen, Seminare und Tagungen
- Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (u. a. Mitglieder-/Jahresversammlung, Vorstandssitzung, Delegiertenversammlung, Sitzung des wissenschaftlichen Beirats)
- Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschrift, Flyer) einschließlich deren Verteilung
- Erstellung und Pflege des Internetauftritts/der Homepage
Für die vorgenannten originären Aufgaben und Aktivitäten der Selbsthilfe sind selbstverständlich Personal- und Sachaufwendungen erforderlich, die durch die Pauschalförderung bestritten werden können.
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem Fördergremium besprochen.
Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen/-verbände in NRW sowie maximal vier von der Selbsthilfe legitimierte Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Selbsthilfeorganisationen an. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt jährlich.
Ab 2020 wird die Pauschalförderung für Landesorganisationen in 2 Teilen vorgenommen.
Teil 1:
Die Landesorganisationen erhalten einen Förderbetrag, der sich nach ihrer Größe richtet ( Zahl der Mitglieder bzw örtliche Selbsthilfegruppen), nach der Zahl der Mitarbeiter*innen und ihrer Büro -bzw Geschäftstellenausstattung. Die Höchstfördersummen für 2024 finden Sie hier.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar.
Teil 2:
Die Landesorganisationen erhalten einen Förderbetrag für Seminare, Tagungen, Vorträge usw.
Die Antragsfrist endet am 30. April.
Ansprechpartnerin:
IKK classic
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