Landesorganisationen Pauschalförderung

Mit der Pauschalförderung leisten die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.

Darunter fallen insbesondere:

  • Regelmäßige Gruppentreffen (z. B. Raummiete)
  • Sachkosten ( Porto, Telefon und Internet)
  • Fortbildungen, Seminare und Tagungen
  • Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (u. a. Mitglieder-/Jahresversammlung, Vorstandssitzung, Delegiertenversammlung, Sitzung des wissenschaftlichen Beirats)
  • Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschrift, Flyer) einschließlich deren Verteilung
  • Erstellung und Pflege des Internetauftritts/der Homepage

Für die vorgenannten originären Aufgaben und Aktivitäten der Selbsthilfe sind selbstverständlich Personal- und Sachaufwendungen erforderlich, die durch die Pauschalförderung bestritten werden können.

Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem Fördergremium besprochen.
Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen/-verbände in NRW sowie maximal vier von der Selbsthilfe legitimierte Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Selbsthilfeorganisationen an. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt jährlich.

Ab 2025 wird die Pauschalförderung für Landesorganisationen in einem Förderverfahren bearbeitet..

Die Landesorganisationen erhalten einen Förderbetrag, der sich nach ihrer Größe richtet (Zahl der Mitglieder bzw. örtliche Selbsthilfegruppen), nach der Zahl der Mitarbeitenden und ihrer Büro -bzw. Geschäftsstellenausstattung. Die Beträge wurden gegenüber den Fördersummen des Vorjahres aufgestockt. Die Höchstfördersummen für 2025 finden Sie hier.

Im Antrag besteht auch die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für besondere Bedarfe oder Maßnahmen zu beantragen. In der Bearbeitung werden zuerst die Kategorien der Größe, Personalausstattung und der räumlichen Ausstattung berücksichtig. Über eine Förderung, die über diese Kategorien hinausgeht, wird in einem Fördergremium unter Berücksichtigung des verbliebenen Budgets entschieden.

Die Antragsfrist endet am 31. Januar.

Ansprechpartnerinnen:

IKK classic
Elisabeth Pieper und
Karin Jöhring
Fachcenter Prävention West
Postfach 101702
44017 Dortmund
Selbsthilfe-nrw@ikk-classic.de

Tel.  0231 57583-35031
Fax 0800 800 4551