Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,05 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,525 € pro Versicherten – sind für die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) zu verwenden. Die zweite Hälfte des Budgets vergeben die Krankenkassen individuell (Krankenkassenindividuelle Förderung oder Projektförderung). Förderfähig sind hierbei zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
20 Prozent des Betrages für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (0,525 € pro Versicherten) wird für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe bereitgestellt.
80 Prozent – dies sind 0,42 € pro Versicherten – sind für die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in den Bundesländern vorgesehen.
In NRW sind in diesem Jahr insgesamt 15.359.877 Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das Landes-Budget für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung beträgt demnach insgesamt 6.451.148,34 €. In Kooperation mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe haben die Krankenkassen/-verbände das NRW-Landesbudget wie folgt aufgeteilt:
- 1.551.347,58 € für die Landesorganisationen der Selbsthilfe
- 3.225.574,17 € für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen
- 1.674,226,59 € für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen
Darüber hinaus erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die örtlichen Selbsthilfegruppen Förderung für ihre Projekte (Krankenkassenindividuelle Förderung). Die Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten in NRW keine zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Projektförderung.
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