Das gemeinsame Förderverfahren – die Pauschalförderung – für Selbsthilfekontaktstellen, für Landesorganisationen und für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde fristgerecht bis zum 30.6. beendet. Während des Förderverfahrens ergaben sich zwischen Selbsthilfe und Krankenkassen, über das reine Antragsverfahren hinaus, auch immer wieder Gespräche über Inhalte und Qualität von Selbsthilfe. Den vollständigen Infobrief finden Sie hier.
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