Auch für das kommende Jahr schreibt die gesetzliche Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im § 20h SGB V, eine parallele Förderstruktur vor (kassenartenübergreifend und krankenkassenindividuell)
Den jährlichen Info-Brief für die Mitglieder von regionalen Selbsthilfegruppen mit allen Änderungen des Förderverfahrens 2018 der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW können Sie hier herunterladen.
370