Infobrief Februar 2020

31.03. – wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen

Nur noch bis Ende März haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen.
Im April und Mai finden dann in den 53 Städten und Kreisen von NRW die regionalen Fördergremiensitzungen statt. Dort werden die Anträge unter Beteiligung der Selbsthilfe besprochen und die Förderbeträge festgelegt.
Das Antragsformular sowie die Adresse der jeweils federführenden Kasse der Regionen finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

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