31.03. – wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen
Nur noch bis Ende März haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen. |
Im April und Mai finden dann in den 53 Städten und Kreisen von NRW die regionalen Fördergremiensitzungen statt. Dort werden die Anträge unter Beteiligung der Selbsthilfe besprochen und die Förderbeträge festgelegt. |
Das Antragsformular sowie die Adresse der jeweils federführenden Kasse der Regionen finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Den vollständigen Infobrief lesen Sie hier |
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