Seit 2008 schreibt die gesetzliche Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im § 20h SGB V, eine parallele Förderstruktur vor (kassenartenübergreifend und krankenkassenindividuell)
Die jährliche Information mit allen Änderungen des Förderverfahrens 2019 für die regionalen Selbsthilfegruppen können Sie hier herunterladen.
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