Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen einen Leitfaden erarbeitet.
Dieser Leitfaden wurde zum 27. August 2020 neu verabschiedet und tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Den aktuellen Leitfaden finden Sie hier.
Hinweis für NRW:
Für die Umsetzung des Leitfadens sind die Krankenkassen/-verbände in den jeweiligen Bundesländen verantwortlich.
In einigen Punkten wurden die Informationen des Leitfaden landesspezifisch angepasst, u.a. gibt es NRW Antragsformulare und – Nachweise. Diese finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung der Krankenkassen/-verbände in NRW zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V unter Beratung der Sprecherorganisationen der Selbsthilfe in NRW finden Sie hier.
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