Förderung der Selbsthilfe in NRW durch gesetzliche Krankenkassen auf Rekordniveau

Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben in diesem Jahr allein für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) in NRW 7,7 Mio. zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf:

  • Insgesamt erhielten 82 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene 1.758.982,65 € Pauschalförderung. Hinweis: Nicht alle Landesorganisationen haben einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt.
  • Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.487.806,67 €. Darüber hinaus wird aktuell eine Werbekampagne für das Thema Selbsthilfe in Bussen und Bahnen finanziert.
  • Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um 120.000,- € aus den Restmitteln 2018 erhöht. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr kassenindividuelles Budget der Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich der Förderbetrag für die örtlichen Selbsthilfegruppen auf insgesamt 2.440.372,91 €.

Die Krankenkassen/-verbände in NRW fördern darüber hinaus Selbsthilfeprojekte von örtlichen Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen.

 

Vor einigen Wochen wurde das Gesetz zur Förderung der Selbsthilfe (§20h SGB V) durch den Bundestag geändert. Aktuell beraten die Krankenkassen/-verbände über die nun notwendigen Änderungen des Förderverfahrens. Das neue Verfahren wird voraussichtlich im Oktober 2019 veröffentlicht. Wer keine Infos verpassen will, kann sich in einen Mail-Verteiler eintragen. Anmeldungen unter : www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

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