Fördergelder 2020

Berechnung des Budgets

Nach §20h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,15 € pro Versicherten fördern. Ab diesem Jahr sind 70% dieses Betrages – also 0,81 € pro Versicherten – sind für die Pauschalförderung zu verwenden. Die restlichen 30% des Betrages vergeben die Krankenkassen individuell (Projektförderung). Förderfähig sind hierbei zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.

20 Prozent der Pauschalförderung wird für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe bereitgestellt. 80 Prozent – dies sind 0,648 € pro Versicherten – sind für die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in den Bundesländern vorgesehen.

In NRW sind in diesem Jahr insgesamt 15.762.659 Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das Landes-Budget für die Pauschalförderung beträgt demnach insgesamt 10.214.203,04 €. In Kooperation mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe haben die Krankenkassen/-verbände das NRW-Landesbudget wie folgt aufgeteilt:

  • 3.073.718,51 € für die Landesorganisationen der Selbsthilfe
  • 4.082.528,68 € für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen
  • 3.057.955,85 € für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen

Darüber hinaus erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die örtlichen Selbsthilfegruppen Förderung für ihre Projekte. Die Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten in NRW keine zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Projektförderung.

Verteilung des Budgets in NRW

  • In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 85 Selbsthilfeorganisationen 3.019.629,01 € Pauschalförderung. Über die Verwendung des Restbetrages in Höhe von 54.089,50 € wird in den nächsten Wochen mit den Vetreter/-innen der Selbsthilfe gesprochen.
    Die Liste der geförderten Landesorganisationen finden Sie hier.
  • Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.855.833,32 €. Das Restbudget wird für die Kosten der SelbsthilfeNews verwendet. (siehe selbsthilfe-news.de)
  • Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um 240.000,00 € aus den Restmitteln 2019 erhöht. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr Projektbudget (s.o.) für die Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen auf insgesamt 3.334.846,60 €. Dieser Betrag wurde den regionalen Fördergremien der 53 Städten und Kreisen in NRW im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt. Eine Liste der regionalen Förderbeträge finden Sie hier.

Ihre Krankenkassen/-verbände in NRW

400