Berechnung des Budgets 2017
24.07.2017Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,08 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,54 € pro… Mehr lesen
Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,08 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,54 € pro… Mehr lesen
Drei Selbsthilfeorganisationen aus Nordrhein-Westfalen erhielten heute für herausragende Projekte den ‚NRW Selbsthilfepreis 2017‘. Im Rahmen einer Feierstunde in Düsseldorf wurden die Sieger bekannt gegeben. Landesgesundheitsministerin… Mehr lesen
Den vollständigen Info-Brief finden Sie hier
Über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbsthilfekontaktstellen und Kontaktbüros in NRW trafen sich am 30.11./ 1.12.16 zur ersten GKV-Fachtagung in Herdecke. In Workshops gaben Referentinnen… Mehr lesen
Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,05 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,525 € pro… Mehr lesen