Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen einen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erarbeitet. Für die Umsetzung des Leitfadens sind die Krankenkassen/-verbände in den jeweiligen Bundesländen verantwortlich.
Dieser Leitfaden wurde zum 16. Juni 2025 neu verabschiedet und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Den aktuellen Leitfaden finden Sie hier.
Den bis dahin gültigen Leitfaden finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung der Krankenkassen/-verbände in NRW zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V unter Beratung der Sprecherorganisationen der Selbsthilfe in NRW finden Sie hier.