Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW schätzen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und -verbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen sehr und unterstützen sie deshalb bereits seit vielen Jahren.
Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Deshalb wird die Arbeit der Selbsthilfe in NRW von den Krankenkassen auch finanziell gefördert.
Auf diesen Internetseiten finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.
Weitere Informationen über die Selbsthilfe in NRW finden Sie unter: Selbsthilfe in NRW.