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März 2022

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Stichtag 31.03

31.03. - wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen

Nur noch bis Ende März haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen. Im April und Mai finden dann in den 53 Städten und Kreisen von NRW die regionalen Fördergremiensitzungen statt. Dort werden die Anträge unter Beteiligung der Selbsthilfe besprochen und die Förderbeträge festgelegt.

Das Antragsformular sowie die Adresse der jeweils federführenden Kasse der Regionen finden Sie hier.
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NRW Selbsthilfetruck on Tour

Der NRW Selbsthilfe-Truck geht auch 2022 wieder auf Tour durch NRW um für das Thema Selbsthilfe zu werben,

Die Sprecherorganisationen der Selbsthilfe auf Landesebene (FAS- Fachausschuss Suchtselbsthilfe NRW, KOSKON – Koordination für Selbsthilfe in NRW und LAG Selbsthilfe NRW) haben zusammen mit den Selbsthilfekontaktstellen und den Krankenkassen/-verbänden in NRW diese Tour konzipiert. Mit vielen Veranstaltungen in allen Städten und Kreisen des Landes soll auch in diesem Jahr für die gesundheitliche Selbsthilfe geworben werden, nachdem im letzten Jahr coronabedingt leider eine Reihe von Terminen ausfallen musste.

Der erste Termine ist für Anfang Mai geplant. Weitere Infos rund um die Tour und zum Tourplan finden Sie hier.
traeger_logoleiste_nrw_2022
info@gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de | www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de