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August 2019

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Gesetzliche Änderung des §20h SGB V - Selbsthilfeförderung

Der Deutsche Bundestag hat im April 2019 das Gesetz zur Selbsthilfeförderung geändert. Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände zukünftig 70% statt bisher 50% des Selbsthilfebudgets für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowie für die Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung stellen. Für die Projektförderung verbleiben den Krankenkassen 30% statt bisher 50% der Fördermittel. Mit dieser neuen Regelung ist keine Budget-Erhöhung verbunden. Die Budgetverschiebung hat aber Auswirkung auf das Förderverfahren für Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe. Deshalb wird es Anfang September einen Sonder-Info-Brief geben. Darin wird das neue Förderverfahren ausführlich beschrieben.
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Befragung der Landesverbände ergab großes

Lob für die Service-Stelle

Ende 2018 wurden die Landesverbände der Selbsthilfe zur Arbeit der Service-Stelle befragt. 59 Organisationen haben geantwortet. Dabei wurde festgestellt, dass 88% der Befragten jedes Jahr einen oder mehrere Projektanträge stellen.

75% der Landesorganisationen gaben an, dass ihnen der gesamte Prozess von der Projekt-Ideen-Entwicklung bis hin zur Abrechnung „eher leicht“ bis „sehr leicht“ fällt. Ehrenamtlich aufgestellten Landesorganisationen fällt dieser Prozess tendenziell etwas schwerer.
Alle Befragten gaben an, dass die Abrechnung von Projekten gegenüber den Krankenkassen/-verbänden für viele Landesorganisationen mit großem Aufwand verbunden. Hier wurde mehr Unterstützung eingefordert.

Den Wunsch nach mehr Information zur Projektidee-Entwicklung, zum Projektmanagement sowie zum Förderverfahren der Krankenkassen erfüllt die Service-Stelle bereits in diesem Jahr. Die Einladung zu einem entsprechenden Workshop wird nach den Sommerferien versandt.
Insgesamt wurde die Beratung durch die Service-Stelle als sehr hilfreich empfunden.
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NRW Selbsthilfe-Tour wird 2020 wiederholt

Im Jahr 2018 fuhr ein Truck durch NRW und warb für das Thema Selbsthilfe. Auf über 40 Veranstaltungen haben Selbsthilfekontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe über ihre Arbeit berichtet. Mitglieder von Selbsthilfegruppen erzählten, wie gut ihnen das regelmäßige Treffen mit Menschen getan hat, die ebenfalls chronisch erkrankt waren.

Eine Befragung der Veranstalter ergab große Zustimmung für eine Wiederholung. Deshalb haben sich die LAG Selbsthilfe NRW und der Fachausschuss Sucht (FAS NRW) zusammen mit den Selbsthilfekontaktstellen und den Krankenkassen/-verbänden in NRW für eine erneute Tour im nächsten Jahr entschieden. Wer sich beteiligen möchte – kann sich schon jetzt melden unter: baerbel.bruenger@vdek.de.
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Service-Stelle erweitert Bürozeiten

Die „Service-Stelle Projektförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW“ unterstützt und berät die Landesorganisationen der Selbsthilfe bei der Projektideenfindung, Projektplanung und –organisation, sowie bei der Beantragung und Abrechnung von Projekten gegenüber den Krankenkassen/ -verbänden.

Frau Küper ist Montag – Freitag von 8-13 Uhr erreichbar.
Telefonisch unter Tel. 0251/93260991 oder 0179/2368655.
Persönlich: Prinzipalmarkt 38/39, 48143 Münster projektfoerderung@servicestelle-nrw.de
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info@gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de | www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de