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31.03. - wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen
Nur noch bis Ende März haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen.
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Im April und Mai finden dann in den 53 Städten und Kreisen von NRW die regionalen Fördergremiensitzungen statt. Dort werden die Anträge unter Beteiligung der Selbsthilfe besprochen und die Förderbeträge festgelegt.
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Ihre Krankenkassen/-verbände in NRW
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