Fördergelder 2018

1. Berechnung des Budgets

Nach §20h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,10 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,55 € pro Versicherten – sind für die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) zu verwenden. Die zweite Hälfte des Budgets vergeben die Krankenkassen individuell (Krankenkassenindividuelle Förderung oder Projektförderung). Förderfähig sind hierbei zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.

20 Prozent des Betrages für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung wird für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe bereitgestellt.
80 Prozent – dies sind 0,44 € pro Versicherten – sind für die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in den Bundesländern vorgesehen.

In NRW sind in diesem Jahr insgesamt 15.656.051 Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das Landes-Budget für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) beträgt demnach insgesamt 6.888.662,44 €. In Kooperation mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe haben die Krankenkassen/-verbände das NRW-Landesbudget wie folgt aufgeteilt:

  • 1.659.541,41 € für die Landesorganisationen der Selbsthilfe
  • 3.444.331,22 € für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen
  • 1.784.789,81 € für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen

Darüber hinaus erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die örtlichen Selbsthilfegruppen Förderung für ihre Projekte (Krankenkassenindividuelle Förderung). Die Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten in NRW keine zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Projektförderung

2. Verteilung des Budgets in NRW

  • In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 81 Selbsthilfeorganisationen 1.549.561,59  € Pauschalförderung. Mit den Restmitteln wurden Projektanträge von Dachorganisationen gefördert und es gab Anschubfinanzierungen für neue Landesorganisationen.
  • Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.055.250,00 €.  Das Restbudget soll nach Absprache mit den Kontaktstellen für eine Werbekampagne im öffentlichen Nachverkehr (ÖPNV) verwendet werden. Eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe kümmert sich um die Organisation.
  • Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um
    120.000,00 € aus den Restmitteln 2017 erhöht. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr kassenindividuelles Budget (s.o.) für die Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen auf insgesamt 2.594.042,25 €. Dieser Betrag wurde den regionalen Fördergremien der 53 Städten und Kreisen in NRW im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt. Eine Liste der regionalen Förderbeträge finden Sie hier.

Ihre Krankenkassen/-verbände in NRW

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