Berechnung des Budgets 2017

Nach §20 h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,08 € pro Versicherten fördern. Die Hälfte davon – also 0,54 € pro Versicherten – sind für die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) zu verwenden. Die zweite Hälfte des Budgets vergeben die Krankenkassen individuell (Krankenkassenindividuelle Förderung oder Projektförderung). Förderfähig sind hierbei zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.

20 Prozent des Betrages für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (0,54 € pro Versicherten) wird für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe bereitgestellt.
80 Prozent – dies sind 0,43 € pro Versicherten – sind für die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in den Bundesländern vorgesehen.

In NRW sind in diesem Jahr insgesamt 15.492.596 Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das Landes-Budget für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) beträgt demnach insgesamt 6.692.801,47 €. In Kooperation mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe haben die Krankenkassen/-verbände das NRW-Landesbudget wie folgt aufgeteilt:

  • 1.611.229,98 € für die Landesorganisationen der Selbsthilfe
  • 3.346.400,74 € für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen
  • 1.735.170,75 € für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen

Darüber hinaus erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die örtlichen Selbsthilfegruppen Förderung für ihre Projekte (Krankenkassenindividuelle Förderung). Die Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten in NRW keine zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Projektförderung


Verteilung des Budgets in NRW

  • In diesem Jahr haben bis zum 31.1. (Antragsfrist) nicht alle Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten 78 Selbsthilfeorganisationen 1.491.328,- € Pauschalförderung. Darüber hinaus wurden für weitere Maßnahmen (incl. des Selbsthilfepreises) insgesamt rund 170.000,- € aufgewendet.
  • Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.051.896,67 €. Das Restbudget wird nach Absprache mit den Kontaktstellen  für eine zweitägige Fachtagung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbsthilfe-Kontaktstellen im September 2017 sowie für eine Qualifizierung- und Fortbildungsreihe verwendet.
  • Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um 120.000,- € aus den Restmitteln 2016 erhöht. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr kassenindividuelles Budget (s.o.) für die Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen auf insgesamt 2.568.137,85 €. Dieser Betrag wurde den regionalen Fördergremien der 54 Städten und Kreisen in NRW im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt. Eine Liste der regionalen Förderbeträge finden Sie hier.
  • Von den Restmitteln des Vorjahres wurden in Absprache mit der Selbsthilfe folgende weitere Aktivitäten gefördert:
    – Für die Verbesserung der Kommunikation (Homepage, Info-Brief usw.) – rund   30.000,- €
    – Zur Werbung für das Thema Selbsthilfe (www.vernetzdich.de)               – rund 200.000,- €(Stand: 22.9.17)
    Ihre Krankenkassen/-verbände in NRW

 

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